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Modifizierte Ertragswertmethode (Zugewinn)
Zur Bezifferung des in der Ehe erwirtschafteten Zugewinns eines freiberuflich tätigen Ehegatten ist die Bezifferung des Praxis- oder Unternehmenswertes unumgänglich. Die modifizierte Ertragswertmethode stellt das allgemein anerkannte Standardverfahren zur Bewertung freiberuflicher Praxen, aber auch weiterer Unternehmen dar.
Das klassische Ertragswertverfahren ermittelt aus den finanziellen Überschüssen der Vergangenheit einen Prognosewert für die künftigen Überschüsse des Unternehmens. Üblich ist hierbei ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren, so auch BGH, Beschl. v. 22.11.2017 – XII ZR 108/16. Dieser Prognosewert wird um einen von einem Sachverständigen festzulegenden Kapitalisierungszins bereinigt. Für kleinere Unternehmen bzw. solche, deren Erfolg von der Person des Unternehmers abhängig ist, wird diese Berechnungsmethode modifiziert. Ergänzend werden der Goodwill (Standort, Konkurrenzsituation, Kundenstamm, Ruf etc.) und der Inhaberwert mit berücksichtigt. Der Inhaberwert wird durch die Absetzung eines angemessenen Unternehmerlohnes einbezogen, BGH, Beschl. v. 08.11.2017 – XII ZR 108/16.
(Letzte Aktualisierung: 09.02.2018)