https://etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/vorvertrag
Vorvertrag
Siehe dazu etwa BAG, Urt. v. 19.12.2018 – 10 AZR 130/18, NJW 2019, 1394 = NZA 2019, 383:
„Vorverträge sind schuldrechtliche Vereinbarungen, durch die die Verpflichtung begründet wird, demnächst einen anderen schuldrechtlichen Vertrag, den Hauptvertrag, zu schließen. Die Verpflichtung kann im Vorvertrag von beiden Teilen oder nur von einem Teil eingegangen werden und entsprechend dem Zweck des Vorvertrags von bestimmten Voraussetzungen abhängen.“
(Letzte Aktualisierung: 03.06.2019)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Uwe P. Schlegel
Rechtsanwalt