Schutz von Foto- und Bildrechten
Schutz von Foto- und Bildrechten
Wir sind im Bereich Foto- und Bildrechte für Unternehmen, Fotografen, Modells, Agenturen, Personen des öffentlichen Lebens und Privatpersonen tätig.
RA Jens Reininghaus ist als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (IP-Recht) spezialisiert auf die Verfolgung von Bild- und Fotorechteverletzungen sowie von Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte im Internet und in den klassischen Medien.
Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen insbesondere in folgenden Konstellationen:
1. Foto- und Filmdiebstahl
Ihre Produkt- oder sonstigen Fotos oder Filmaufnahmen werden durch Wettbewerber oder sonstige Dritte unerlaubt verwendet und Ihre Foto-/Bild bzw. Lizenzrechte durch die unerlaubte Nutzung verletzt?
Fotografien und Filmaufnahmen werden durch das Urheberrecht, den Lichtbildschutz der Fotografen bzw. den Schutz für Filmwerke geschützt. Nur in Ausnahmefällen dürfen fremde Foto- und Filmaufnahmen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers für eigene Zwecke genutzt werden.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Foto- bzw. Bildrechte in einem konkreten Fall verletzt sind. Wird eine Verletzung Ihrer Foto- und Bildrechte festgestellt, helfen wir Ihnen mit effektiven Maßnahmen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Weitergehende Informationen über das Verfahren bei Bild- und Fotorechteverletzungen finden Sie auf dem Themenportal von RA Jens Reininghaus zum Foto- und Bildrecht unter der folgenden URL:
https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/leistungen/fotorecht/
2. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten durch personenbezogene Foto/Filmaufnahmen
Ihre Persönlichkeitsrechte werden durch Foto- und/oder Filmaufnahmen im Rahmen einer bebilderten Berichterstattung in den Medien oder durch eine Werbemaßnahme eines Dritten verletzt oder außerhalb vertraglicher Vereinbarungen kommerziell verwertet?
Im Bereich der Personenfotografie, des Filmens von Personen und der Bildberichterstattung sind insbesondere das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ des Abgebildeten sowie die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Dies gilt auch für Presse- und/oder Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, Vereinen und im öffentlichen Dienst. Nur in Ausnahmefällen sind das Fotografieren und/oder das Filmen von Personen sowie entsprechende Bildberichterstattungen bzw. mit Personen bebilderte Werbemaßnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zulässig.
Gerne prüfen wir für Sie, ob in einem konkreten Fall Ihre Rechte verletzt sind. Wird eine Verletzung Ihres Rechts am eigenen Bild oder eine datenschutzrechtlich relevante Verletzung festgestellt, helfen wir Ihnen mit effektiven Maßnahmen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie gegebenenfalls auch weitere datenschutzrechtliche Ansprüche nach der DSGVO durchzusetzen.
Weitergehende Informationen über das Verfahren bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie die Auswirkungen der DSGVO auf die Nutzung von personenbezogenen Bildmaterial finden Sie auf dem Themenportal von RA Jens Reininghaus zum Foto- und Bildrecht unter der folgenden URL:
https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/leistungen/recht-am-eigenen-bild/
3. Verletzungen von Eigentums- und Urheberrechten durch Gegenstandsfotografie
Von Ihren umschlossenen Räumlichkeiten, Grundstücken oder Ihren urheberrechtlich geschützten Werken werden unerlaubt Foto- oder Filmaufnahmen durch Dritte angefertigt und verwertet?
Im Bereich der Gegenstandsfotografie sind insbesondere das Persönlichkeits- und Eigentumsrecht eines Eigentümers von Grundstücken, Gebäuden (z.B. Museen) und anderen umschlossenen Räumen sowie das Urheberrecht an vorbestehenden Werken (z.B. Bauwerke, Bilder, Fotografien, Filme etc.) zu beachten.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Urheber- oder Eigentumsrechte durch unerlaubte Gegenstandsfotografie in einem konkreten Fall verletzt werden. Wird eine Verletzung Ihrer Urheber- oder Eigentumsrechte festgestellt, helfen wir Ihnen mit effektiven Maßnahmen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Weitergehende Informationen über das Verfahren bei rechtswidriger Gegenstandsfotografie finden Sie auf dem Themenportal von RA Jens Reininghaus zum Foto- und Bildrecht unter der folgenden URL:
https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/leistungen/gegenstandsfotografie/
4. Unterstützung bei Abmahnungen, einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren
Gerne unterstützen wir Sie im Falle einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder eines Klageverfahrens aufgrund einer vermeintlichen Verletzung von Foto- und/oder Bildrechten und helfen Ihnen eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Weitergehende Informationen über Abmahnungen, einstweilige Verfügungs- und Klageverfahren im Bereich des Foto- und Bildrechtes finden Sie auf dem Themenportal von RA Jens Reininghaus zum Foto- und Bildrecht unter den folgenden URLs:
https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/leistungen/abmahnung/
https://www.kanzlei-fuer-fotorechte.de/leistungen/einstweilige-verfuegung/
5. Unterstützung bei Lizenzierungen von Foto- Bild und Persönlichkeitsrechten
Wir unterstützen Unternehmen, Fotografen, Modells und Agenturen mit maßgeschneiderten Lizenzverträgen im Bereich der Lizenzierung von Foto- Bild und Persönlichkeitsrechten.
6. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit mit personenbezogenem Bildmaterial von Unternehmen, Vereinen, Freiberuflern und öffentlichen Stellen
Ersteller und Verwerter von personenbezogenem Bildmaterial, welche das Bildmaterial nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten anfertigen bzw. nutzen – insbesondere Unternehmen, Vereine, Freiberufler und öffentliche Stellen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit – müssen die Pflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch beim Umgang mit personenbezogenem Bildmaterial beachten und umsetzen.
Wir unterstützen Unternehmen, Vereine und Freiberufler bei der Verwertung von personenbezogenem Bildmaterial sowie der Umsetzung der sonstigen Pflichten nach der DSGVO. Einen ersten Überblick über die Verpflichtungen, welche die DSGVO für Unternehmer, Freiberufler und Vereine mit sich bringt, können Sie unserem Handout entnehmen: