Startseite | ETL Prüfstelle Ausländerbeschäftigung

Beschäftigung von Ausländern

Unser Angebot

ETL Prüfstelle Ausländerbeschäftigung

Rechtssichere Beschäftigung von Ausländern in Deutschland

Der Arbeitsmarkt in Deutschland verlangt zunehmend nach ausländischen Arbeitskräften mit Herkunft außerhalb der EU, Islands, Lichtensteins, Norwegens und der Schweiz.

Drittstaatsangehörige, also Bürger aus dem nichteuropäischen Wirtschaftsraum, dürfen grundsätzlich nur beschäftigt werden, wenn ein Aufenthaltstitel diese zur Ausübung der Beschäftigung berechtigt. Einige Tätigkeiten dürfen auch ausgeübt werden, ohne dass die Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt ist. Drittstaatsangehörige benötigen ferner keine Erlaubnis, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung ohne Aufenthaltstitel gestattet ist.

Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland gestattet (Asylbewerber) oder geduldet ist, dürfen eine Beschäftigung nur ausüben, wenn es ihnen ausdrücklich erlaubt wurde.

Die ETL-Rechtsanwälte erteilen Auskunft, ob und erforderlichenfalls unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Deutschland beschäftigt werden können.

Für die Auskunft, die fernmündlich oder mit mittels E-Mail erteilt wird, berechnen wir eine einmalige Pauschalgebühr in Höhe von nur. Die Leistung kann ausschließlich von Unternehmen bzw. Unterhemer in Anspruch genommen werden. Für Inhaber unserer Beratungspolice beträgt die Gebühr einmalig 69,00 EUR netto.

Für die Wahrnehmung von Interessen gegenüber Behörden im Einzelfall bieten die ETL- Rechtsanwälte ebenfalls attraktive Konditionen an. Eine Vertretung vor Gerichten in ganz Deutschland ist selbstverständlich möglich.

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


Alle Kontaktdaten