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Freiberufler als PartG mbB

Unser Angebot

Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Für Architekten und Ingenieure sowie ggf. weitere Angehörige eines freien Berufs

Im Dezember 2016 hat Thüringen als letztes Bundesland Architekten und Ingenieuren die Möglichkeit eröffnet, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu gründen. Damit können nun bundesweit alle Architekten und Ingenieure von den Vorteilen der in 2013 neu eingeführten PartG mbB profitieren.

Haftungsbeschränkung trotz Personengesellschaft!

Diese Gesellschaftsform ermöglicht es Freiberuflern erstmalig, eine Beschränkung ihrer Haftung herbeizuführen, ohne dazu in die Rechtsform der GmbH ausweichen zu müssen.

Aus der Erfahrung zahlreicher Umwandlungsfälle können wir folgende Vorteile der PartG mbB feststellen:

  • die Partner haften für berufliche Fehler nicht mit ihrem Privatvermögen
  • es ist kein Mindestkapital erforderlich
  • es gelten vereinfachte Buchführungsvorschriften, weil die PartG mbB eine Personengesellschaft ist
  • die PartG mbB unterliegt weder der Körperschafts-, noch der Gewerbesteuer
  • es werden nur tatsächlich erzielte Einnahmen besteuert

Die PartG mbB ist sowohl der GbR als auch der einfachen Partnerschaftsgesellschaft in aller Regel vorzuziehen. Auch gegenüber der deutlich aufwendigeren GmbH ist die PartG mbB häufig die bessere Alternative.

Einfache Gründung / einfache Umwandlung

Die Gründung einer PartG mbB ist mit relativ geringem Aufwand möglich. Für eine bestehende GbR ist eine „Umwandlung“ völlig unproblematisch. Auch die Umwandlung einer bereits gegründeten GmbH ist möglich.

Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass eine in dem jeweiligen Berufsgesetz speziell auf die PartG mbB zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten wird. Zudem muss von den Partnern ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden.

Unser Angebot: PartG mbB in drei Schritten – ganz einfach und kostengünstig

Wenn auch Sie von den Vorteilen der PartG mbB profitieren möchten, dann wenden Sie sich an uns. Wir prüfen Ihre Situation und setzen die Gründung der PartG mbB um – bundesweit!

So einfach geht es

  • Schritt 1:
    Sie senden eine Kopie Ihres derzeitigen Gesellschaftsvertrages oder schildern – falls noch keine Gesellschaft besteht – kurz Ihr Gründungsvorhaben per E-Mail, Fax oder Post an einen unserer ETL Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht.
  • Schritt 2:
    Wir prüfen Ihre Unterlagen, bewerten Ihre aktuelle Situation und zeigen auf, wie die Gründung einer PartG mbB möglichst einfach umgesetzt werden kann.
  • Schritt 3:
    Anschließend entwerfen wir für Sie den Gesellschaftsvertrag sowie alle erforderlichen Dokumente, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Weiterhin koordinieren wir alle notwendigen Formalien (Notar*, Partnerschaftsregister, Berufskammer, Berufshaftpflichtversicherung).

Guter Service zum fairen Preis – wir bieten volle Kostentransparenz

Die Kosten für Schritt 1 und 2 sind im Voraus kalkulierbar. Die Gebühr beträgt einmalig 250 EUR (netto), zuzüglich (= 290,00 EUR brutto). Die Kosten für Schritt 3 sind einzelfallabhängig und werden vor Auftragserteilung besprochen. Erfragen Sie bitte die für Ihren Fall entstehenden Gesamtkosten. Wir informieren darüber stets vorab; damit erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen. Bis dahin entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

*Wir erbringen keine Dienstleistungen eines Notars

Aktuelle Rechtsprechung

Wir informieren Sie stetig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Handels- und Gesellschaftsrecht.

DIE WELT VON ETL
ETL Standorte

Unsere Standorte finden Sie hier.

ANSPRECHPARTNER


Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


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Jörg Hahn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: erfurt@etl-rechtsanwaelte.de


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Dr. Mario Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: dresden@etl-rechtsanwaelte.de


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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de


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