Minijob flexibel
Minijob flexibel
Rechtssichere Arbeitszeitflexibilisierung
Sie wollen bei Ihrem Personalmanagement auf Ihre individuelle Auftragssituation reagieren können und haben deshalb mit Ihren geringfügig beschäftigten Mitarbeitern (Minijobber) vertraglich Arbeit auf Abruf vereinbart? Das kann gefährlich sein! Denn wenn Sie keine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit festlegen, gelten 20 Stunden als vereinbart. Bei einer 20 Stundenwoche liegt allerdings keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Denn die Entgeltgrenze von 450 Euro wird somit überschritten, selbst wenn „nur″ der gesetzliche Mindestlohn (9,35 Euro/Stunde brutto) zugrunde gelegt wird. Damit verliert der Minijob seine sozialversicherungsrechtliche Privilegierung. Die Folge: Bei Betriebsprüfungen drohen beträchtliche Nachforderungen an Steuern und SV-Abgaben. Diese Nachzahlungen sind nicht selten existenzbedrohend, aber vermeidbar!
Das Problem hat eine Lösung
Es gibt viele geeignete Instrumente der Arbeitszeitflexibilisierung, die bei Betriebsprüfungen standhalten. Wir helfen Ihnen dabei, die für Sie passenden auszuwählen – einfach, preiswert und in sehr kurzer Zeit.
Schritt 1
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Erstberatung.
Preis: kostenfrei
Schritt 2
Sollte die kostenfreie Erstberatung ergeben, dass Vertragsänderungen nötig sind, prüfen wir, mit welchen Mitteln Ihren Bedürfnissen am effektivsten entsprochen wird. Sie finden Lösungen, mit denen Sie flexibel bleiben und auf Ihre individuelle Auftragssituation reagieren können. Dabei könnten Abrufarbeit und Arbeitszeitkonten sowie Ein-Tages-Arbeitsverhältnisse auf der Grundlage einer entsprechenden Rahmenvereinbarung in Frage kommen.
Preis: pauschal 190 EUR netto (= 220,40 EUR brutto).
Schritt 3
Im dritten Schritt entwerfen wir alle nötigen Vertragsbestandteile, um die in Schritt 2 vereinbarten Lösungen umzusetzen.
Preis: pauschal 680 EUR netto (= 788,80 EUR brutto).
Aktuelle Rechtsprechung
Wir informieren Sie stetig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Arbeitsrecht.
Stichwortverzeichnis
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Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de