Erlaubnislotse Leiharbeit (AÜG)
Erlaubnislotse Leiharbeit (AÜG)
Legale Arbeitnehmerüberlassung mit Hilfe der ETL-Rechtsanwälte
Werkverträge, die nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, können schnell als unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden. In diesem Fall drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Unternehmer, die es dazu nicht kommen lassen wollen, können sich mit einer legalen Arbeitnehmerüberlassung absichern. Diese ist jedoch nur mit einer Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die von der Bundesagentur für Arbeit erteilt wird, möglich.
Wer denkt, dass diese Genehmigung nichts kostet und leicht zu haben wäre, der irrt. Rund 1.000 Euro berechnet die Bundesagentur für Arbeit pro Antragsbearbeitung, auch wenn der Antrag am Ende abgelehnt wird. Zudem verlangt die Behörde die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher bzw. Leiharbeitnehmer. Erfüllen diese nicht den Mindestanforderungen wird die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht erteilt. Daher sollten die Verträge unbedingt wasserfest sein. Wir helfen Ihnen dabei. Wir haben entsprechende Musterverträge entworfen, besitzen jahrelange Erfahrungen in der Genehmigungspraxis und wissen, welche konkreten Unterlagen und Informationen für eine zügige Genehmigung erforderlich sind.
Unser Service in zwei Schritten
- Schritt 1
Prüfung, ob die Genehmigung nach dem AÜG überhaupt notwendig ist bzw. ob das betroffene Unternehmen überhaupt ausreichende Chancen auf die erfolgreiche Erteilung einer Genehmigung hat.
Preis: 90 EUR netto (= 107,10 EUR brutto). - Schritt2
Wenn hinreichende Aussichten auf Erteilung einer Genehmigung erkennbar sind, übernehmen die ETL-Rechtsanwälte alle weiteren erforderlichen Schritte bis zur Erteilung der Genehmigung, ganz gleich in welchem Umfang die Arbeitnehmerüberlassung erfolgen soll.
Preis: 1.200 EUR netto (= 1.392,00 EUR brutto)
Auf diesen Betrag werden die Gebühren für Schritt 1 angerechnet.
Beratung ausländischer Unternehmen
Die Genehmigungen sind auch für ausländische Betriebe erforderlich, die Arbeitnehmer nach Deutschland verleihen wollen. Wir verfügen über Antragsunterlagen in englischer Sprache.
Unsere Standorte finden Sie hier.
Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de