Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung
Rechtssichere Dokumente zum Pauschalpreis
Notwendige Vorsorge nicht nur im Alter
Unsere Lebenserwartung nimmt zu. Damit aber leider auch die Anzahl der Menschen, die sich nicht mehr selbst um ihre Angelegenheiten kümmern können. Rechtzeitige Vorsorge ist daher geboten. Das gilt aber nicht nur für das Alter, sondern vor allem auch für den verantwortlichen Unternehmer. Vor Unfällen oder Krankheiten ist keiner gefeit. Das Gesetz stellt dazu Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht berechtigt eine andere Person, für den Betroffenen zu entscheiden und ihn zu vertreten, in Angelegenheiten der Gesundheits- und/oder der Vermögenssorge. So wie es in der Vorsorgevollmacht (= Legitimation gegenüber Dritten) und dem Auftrag (= Vereinbarung zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten) festgelegt ist.
Eine wirksame Vorsorgevollmacht verhindert die gerichtliche Bestellung eines Betreuers, den das Gericht im Falle der Betreuungsbedürftigkeit zu bestimmen hat.
Vollmachten betreffend Bankkonten sollten vor Ort mit der jeweiligen Bank abgestimmt werden.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung kann dem Gericht eine bestimmte Person vorgeschlagen oder umgekehrt mitgeteilt werden, wer keinesfalls zum Betreuer bestellt werden soll.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich an Arzt und Pflegepersonal und drückt den Willen für oder gegen bestimmte medizinische Behandlungen für den Fall aus, dass der Betroffene seine Einwilligungsfähigkeit verloren hat.
Der BGH hat in einem Urteil aus Juli 2017 die Hürden für eine wirksame Patientenverfügung enorm angezogen und pauschale Floskeln als unwirksam angesehen. Folge ist, dass viele Patientenverfügungen keine Wirkungen entfalten. Auch ist danach zu fragen, ob die Vollmacht für Verfügungen über Grundstücke gelten soll. Ist das nicht der Fall, erübrigt sich in vielen Fällen die notarielle Beurkundung.
Unser Angebot: Rechtssichere Dokumente zum Pauschalpreis und auf Ihre Wünsche hin konkret abgestimmt.
Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, einschließlich Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zum Paket-Preis von 250,00 Euro, zzgl. 19% Umsatzsteuer (= 297,50 Euro brutto)*
*kein Notar, allein anwaltliche Dienstleistung
Wenn Sie es wünschen, veranlassen wir für Sie die Registrierung Ihrer Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister. Dadurch kann im Notfall zügiger gehandelt werden, Ihre Angehörigen / Bevollmächtigten wissen über den eingetretenen Vorsorgefall schneller Bescheid und können anhand Ihrer Wünsche agieren. Sprechen Sie uns darauf an, wie beraten Sie gern über die anfallenden Kosten.
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