Agrarrecht
Agrarrecht
Das Agrarrecht nimmt im Bereich des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts eine Sonderrolle ein, die im Wesentlichen die Anwendung von deutschen und von europarechtlichen Vorschriften für land- und forstwirtschaftliche Strukturen zum Gegenstand hat.
Schwerpunktmäßige Sonderregelungen finden sich dazu im Erbrecht und im Recht der Transaktion von Vermögensgegenständen, insbesondere bei der Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen in die nächste Generation sowie im Landpachtrecht.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
- Unterstützung bei der Begründung und Auflösung von Land- und Pachtvertragsverhältnissen und deren Gestaltung
- Begleitung von Hofübergaben und deren Gestaltung
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen über den Austausch von landwirtschaftlichen Produkten und Leistungen unter Beachtung des nationalen und europäischen Agrarrechts
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von regenerativer Energie
- Vertretung und Begleitung in agrarrechtlichen Streitverfahren aller Art
Aktuelle Rechtsprechung
Wir informieren Sie stetig über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Agrarrecht.
Unsere Standorte finden Sie hier.
Steffen Pasler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mail: rostock@etl-rechtsanwaelte.de